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Kulturausschuss vom 3.3.2015

Hier das Protokoll des letzten Kulturausschusses. Wo nicht anders vermerkt erfolgte die Abstimmung einstimmig.

Post Nr. 1
Die Subvention an den Verein VIA MUSICA Vienna International Association for Music and Culture Exchange, Verein für Internationalen Musik- und Kulturaustausch Wien für das „Summa Cum Laude International Youth Music Festival Vienna“ im Jahr 2015 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Post Nr. 2
Die Subvention für ((superar)), Verein zur Förderung des aktiven Musizierens, Singens und Tanzens von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2015 für das ((superar)), Art Community Center in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

Post Nr. 3
Die Subvention an den Verein „Interessengemeinschaft Jazz Wien“ im Jahr 2015 für ein Jazz Club Festival in Wien in der Höhe von 94 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Post Nr. 4
1) Die Subvention an die Künstlersekretariat Buchmann GesmbH im Jahr 2015 für das Konzert der Wiener Philharmoniker im Schlosspark Schönbrunn in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3220, Musikpflege, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an die Künstlersekretariat Buchmann GesmbH für das Konzert der Wiener Philharmoniker im Schlosspark Schönbrunn wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine erste Überschreitung in Höhe von 200 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit 200 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 5
Für die Subvention an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Dauerausstellung „Das Rote Wien“ wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von 65 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit 65 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen.

Post Nr. 6
1) Die Ausgaben im Jahr 2015 für die Durchführung einer Kommunikationsoffensive mit dem Ziel, die Wienerinnen und Wiener über das vielfältige Kulturangebot ihrer Stadt zu informieren, in der Höhe von insgesamt 1 000 000 EUR werden genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Haushaltsstelle 1/3819/728, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Entgelte für sonstige Leistungen, gegeben. 2) Für die Durchführung einer Kommunikationsoffensive wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine 1. Überschreitung in Höhe von 1 000 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit 1 000 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen.

Post Nr. 7
Die Subvention an den Verein „After Image Productions“ für das „Kino unter Sternen“ in der Höhe von 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757, gegeben.

Post Nr. 8
Allfälliges

Post Nr. 9
Die Subvention an den Verein „Popfest Wien – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik“ für das „Popfest Wien – Kuratiertes Qualitätsfestival für österreichische Populärmusik“ im Jahr 2015 in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 10
Die Subvention an den „Kulturverein Werk“ für das Projekt „Kunst am Kanal“ im Jahr 2015 in der Höhe von 5 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 11
Die Subvention an den „Verein für integrative Lebensgestaltung“ für die kulturelle Grundtätigkeit und das Abo-Programm im Jahr 2015 in der Höhe von 125 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung der Förderung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 12
Die Subvention an „Initiative Minderheiten. Verein zur Förderung des Zusammenlebens von Minderheiten und Mehrheiten“ für das Ausstellungsprojekt „Romane Thana – Orte der Roma“ im Jahr 2015 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

Post Nr. 13
Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2015 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 700 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 3 200 000 EUR. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 und auf Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.

Post Nr. 14
1) Die Subvention an den „Verein zur Förderung der Stadtbenutzung“ für das Projekt „Wienwoche“ im Jahr 2015 in der Höhe von 453 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an den „Verein zur Förderung der Stadtbenutzung“ für das Projekt „Wienwoche“ wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3819, sonstige kulturelle Maßnahmen, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in der Höhe von 149 000 EUR genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit 149 000 EUR zu decken ist.
Gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen.

Post Nr. 15
Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Jazzfest Wien werden für die Jahre 2015 – 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 250 000 EUR
präliminiert 2016 250 000 EUR
präliminiert 2017 250 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahres-Vereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält es sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Im Falle der budgetären Möglichkeiten wird die Beantragung einer weiteren Subvention für die Jahre 2015 bis 2017 nicht ausgeschlossen. Die Bedeckung für den auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Betrag in der Höhe von 250 000 EUR ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757, Kulturförderungsbeitrag, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

Post Nr. 16
Die Subvention für den Verein „Wien macht Kultur“ im Jahr 2015 für das Festival „Electric Spring“ in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 17
Die Subvention an die IG Übersetzerinnen Übersetzer – Interessenvertretung von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2015 für die Jahresaktivitäten 2015 in der Höhe von 6 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 18
Die Subvention an die IG Übersetzerinnen Übersetzer – Interessenvertretung von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2015 für die Vergabe eines Preises und Stipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757, gegeben.

Post Nr. 19
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Post Nr. 20
1) Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahres-Vereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Akademie der bildenden Künste Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Akademie der bildenden Künste Wien werden für die Jahre 2015 – 2018 nachstehende Subventionen für die Stiftungsprofessur „Stadtkultur und öffentlicher Raum“ bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 50 000 EUR
präliminiert 2016 100 000 EUR
präliminiert 2017 100 000 EUR
präliminiert 2018 50 000 EUR
In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungs-technischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw. konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 50 000 EUR ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen. 2) Für die Subvention an die Akademie der bildenden Künste Wien für die Fortführung der Stiftungsprofessur „Stadtkultur und öffentlicher Raum“ (vormals Roland-Rainer Stiftungsprofessur) wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine dritte Überschreitung in Höhe von 50 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, (BuK 190) mit 50 000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 21
Der Schenkung des künstlerischen Konvoluts des Künstlers Christoph Donin (1930-2013) durch seine Witwe Gertraud Donin (lt. beigefügtem Werkverzeichnis) an die Stadt Wien wird zugestimmt. Die Bedeckung des Materialkostenersatzes in der Höhe von 15 000 EUR ist auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der Bildenden Künste, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, in den Jahren 2015 und 2016 gegeben.

Post Nr. 22
Die Subvention an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2015 für das laufende Jahresprogramm in der Höhe von 310 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

Post Nr. 23
1) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2015 für
Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 990 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, auf Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), im Voranschlag 2015 gegeben.
2) Für die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2015 zur Förderung der Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Post 755, laufende Transferzahlungen an Unternehmungen (ohne Finanzunternehmungen), eine erste Überschreitung in der Höhe von 800 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 4820, Wohnbauförderung Neubau, Post 768, sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte mit 400 000 EUR und auf Ansatz 6103, Hauptstraßen B, Post 729, sonstige Ausgaben mit 400 000 EUR zu bedecken ist.

Post Nr. 24
Die Subvention an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Durchführung ihrer wissenschaftlichen Vorhaben im Jahr 2015 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 im Voranschlag 2015 gegeben.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 25
Die Subvention an die Österreichische Austauschdienst GmbH (OeAD-GmbH) für die Durchführung von Wien-bezogenen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 10 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/755 gegeben.

Post Nr. 26
1) Die Magistratsabteilung 7 – Kultur wird zum Abschluss einer 4-Jahres-Vereinbarung mit der Technischen Universität Wien ermächtigt. Der Technischen Universität Wien werden für die Fortführung der Stiftungsgastprofessur „Stadtkultur und öffentlicher Raum“ in den Jahren 2015 – 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2015 80 000 EUR
präliminiert 2016 100 000 EUR
präliminiert 2017 100 000 EUR
präliminiert 2018 20 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahres-Vereinbarung soll der Technischen Universität Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wr. Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 80 000 EUR ist – vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes 2 – auf der Haushaltsstelle 1/2891/757, Förderung von Forschung und Wissenschaft, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
2) Für die Subvention an die Technische Universität Wien für die Fortführung der Stiftungsgastprofessur „Stadtkultur und öffentlicher Raum“ wird im Voranschlag 2015 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von 80 000 EUR genehmigt, die in Minderausgaben auf Ansatz 0311, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Post 728, Entgelte für sonstige Leistungen, (BuK 190) mit 80.000 EUR zu decken ist.

Post Nr. 27
Die Subvention an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die Durchführung der Vienna International Summer Schools im Jahr 2015 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben.
Gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.

Post Nr. 28
Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von 140 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

Post Nr. 29
Die Subvention an den Verein „Filmarchiv Austria“ in der Höhe von 25 000 EUR für das Sommerkino 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.